Reiseversicherung
Gar nicht so selten kommt es anders als man denkt und der gebuchte Urlaub muss storniert oder vorzeitig abgebrochen werden. Die damit verbundenen Kosten und den Ärger möchten wir Ihnen und uns gerne ersparen. Daher empfehlen wir den Abschluss einer Hotelstornoversicherung der Europäischen Reiseversicherung welcher Sie und Ihre Mitreisenden bestens schützt, ohne Selbstbehalt und inkl. Hubschrauberbergung nach Unfall vor Ort. Schließen Sie die Versicherung ganz einfach hier ab.
Bitte beachten Sie auch, dass wir im Falle von Storno oder Reiseabbruch die vertraglich geschuldeten Stornokosten verrechnen. Wird keine Stornoversicherung abgeschlossen, tragen Sie diese Kosten selbst.
Stornobedingungen - AGBH
Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
-bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis;
- bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis;
- in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis